900€ Förderung für Ihre Wallbox

Feb 10, 2021

900€ Förderung für Ihre Wallbox

Der Klimaschutzplan 2050 ist ehrgeizig: Im Jahr 2030 will Deutschland 55 % weniger Treib­haus­gase ausstoßen als 1990. Einen wichtigen Beitrag dazu können Elektro­autos leisten.

Haben auch Sie schon ein E-Auto? Möchten Sie sich eines anschaffen? Schön, wenn Sie damit unserem Klima helfen! Dafür können Sie verschiedene Förder­mittel nutzen – zum Beispiel eine staatliche Kauf­prämie fürs Auto und einen Zuschuss der KfW für eine eigene Ladestation.

Diese Maßnahmen fördert die KfW

 

Kauf der Ladestation

Die KfE fördert den Kauf einer neuen Lade­station oder Wall­box. Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie 900 Euro Zuschuss für jeden Lade­punkt erhalten.

Wichtig: Ihre Lade­station

  • hat genau 11 kW Lade­leistung – ein stärkeres Gerät kann gedrosselt werden
  • kann intelligent gesteuert werden und mit anderen Komponenten des Strom­netzes kommunizieren. 

Zusätzlich fördert die KfW die Kosten eines Energie­management-Systems zur Steuerung der Ladestation.

Einbau

Natürlich sind auch Einbau­arbeiten in Ihrer Garage oder am Stell­platz notwendig. Die Kosten dafür fördert die KfW ebenfalls.

Anschluss

Für Ihre Ladestation brauchen Sie 400 Volt Stark­strom, genau wie bei einem Herd. Die KfW fördert auch die Kosten rund um den Anschluss, zum Beispiel für die elektrische Installation, die Einstellung des Gerätes und das Material.

Nur für Ladestationen, die privat genutzt werden

Den Zuschuss beantragen können alle, die Wohn­eigentum besitzen, also auch Wohnungseigentümergemeinschaften. Ebenso Mieter sowie Vermieter von Wohneigentum. Hauptsache, Ihr Haus ist ein Wohngebäude , das schon bewohnt ist, und Ihre Lade­station ist nicht öffentlich zugänglich.

Regelungen bei Mietwohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Auch Mieter können eine Lade­station installieren, die Kosten tragen sie dann selbst. Vermieter können aber ablehnen, wenn ihnen die bauliche Veränderung nicht zugemutet werden kann.
  • Als WEG können Sie gemein­schaftlich beschließen, Ladestationen zu installieren. Den Antrag stellt dann Ihre Haus­verwaltung oder eine andere Person mit Vollmacht.
  • Mit dem neuen Wohnungs­eigentums­modernisierungs-Gesetz gilt seit 01.12.2020: Jeder Eigentümer hat einen Anspruch, auf eigene Kosten eine Lade­station zu installieren – ein Beschluss der WEG ist jedoch über die Art der Durchführung erforderlich.

Wichtig für die Förderung: 

Der Strom fürs Auf­laden muss ausschließlich aus erneuer­baren Energien stammen, etwa vom Energieversorger mit Öko­strom-Tarif oder von der eigenen Photo­voltaik-Anlage.

Hier geht es zu Förderung:

Klicken sie hier um direkt auf die offizielle Website der KfW zu kommen. 

Folgen Sie den dort beschriebenen Schritten um an Ihre Förderung zu kommen.

Quellen:
Text: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos/

Bild „KfW_Anleitung.png“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos/