900€ Förderung für Ihre Wallbox
Der Klimaschutzplan 2050 ist ehrgeizig: Im Jahr 2030 will Deutschland 55 % weniger Treibhausgase ausstoßen als 1990. Einen wichtigen Beitrag dazu können Elektroautos leisten.
Haben auch Sie schon ein E-Auto? Möchten Sie sich eines anschaffen? Schön, wenn Sie damit unserem Klima helfen! Dafür können Sie verschiedene Fördermittel nutzen – zum Beispiel eine staatliche Kaufprämie fürs Auto und einen Zuschuss der KfW für eine eigene Ladestation.
Diese Maßnahmen fördert die KfW
Kauf der Ladestation
Die KfE fördert den Kauf einer neuen Ladestation oder Wallbox. Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie 900 Euro Zuschuss für jeden Ladepunkt erhalten.
Wichtig: Ihre Ladestation
- hat genau 11 kW Ladeleistung – ein stärkeres Gerät kann gedrosselt werden
- kann intelligent gesteuert werden und mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren.
Zusätzlich fördert die KfW die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation.
Einbau
Natürlich sind auch Einbauarbeiten in Ihrer Garage oder am Stellplatz notwendig. Die Kosten dafür fördert die KfW ebenfalls.
Anschluss
Für Ihre Ladestation brauchen Sie 400 Volt Starkstrom, genau wie bei einem Herd. Die KfW fördert auch die Kosten rund um den Anschluss, zum Beispiel für die elektrische Installation, die Einstellung des Gerätes und das Material.
Nur für Ladestationen, die privat genutzt werden
Den Zuschuss beantragen können alle, die Wohneigentum besitzen, also auch Wohnungseigentümergemeinschaften. Ebenso Mieter sowie Vermieter von Wohneigentum. Hauptsache, Ihr Haus ist ein Wohngebäude , das schon bewohnt ist, und Ihre Ladestation ist nicht öffentlich zugänglich.
Regelungen bei Mietwohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Auch Mieter können eine Ladestation installieren, die Kosten tragen sie dann selbst. Vermieter können aber ablehnen, wenn ihnen die bauliche Veränderung nicht zugemutet werden kann.
- Als WEG können Sie gemeinschaftlich beschließen, Ladestationen zu installieren. Den Antrag stellt dann Ihre Hausverwaltung oder eine andere Person mit Vollmacht.
- Mit dem neuen Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz gilt seit 01.12.2020: Jeder Eigentümer hat einen Anspruch, auf eigene Kosten eine Ladestation zu installieren – ein Beschluss der WEG ist jedoch über die Art der Durchführung erforderlich.
Wichtig für die Förderung:
Der Strom fürs Aufladen muss ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammen, etwa vom Energieversorger mit Ökostrom-Tarif oder von der eigenen Photovoltaik-Anlage.
Hier geht es zu Förderung:
Klicken sie hier um direkt auf die offizielle Website der KfW zu kommen.
Folgen Sie den dort beschriebenen Schritten um an Ihre Förderung zu kommen.
Quellen:
Text: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos/
Bild „KfW_Anleitung.png“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos/